Pasewalk als Ackerstadt vor dem Neuaufmaß der Feldflur (1926) Heimatkunde in Pasewalk

von Studiendirektor Prof. Dr. Asmus, Pasewalk in „Unser Pommerland – Monatsschrift für das Kulturleben der Heimat, 11. Jahrgang, Januar 1926, Heft 1“

Alte Zeit oder die vier Töchter des Rittmeisters Schimmelmann heißt ein Roman, der dem Verfasser K. von Winterfeld Gelegenheit gibt, die Zeit um 1840 herum in Pasewalk zu schildern. Er vermißt landschaftliche Reize, nicht einmal des Kornes bewegte Wogen erblickte man im schönen Halbmond, sondern die weiten Ebenen waren nur mit des Tabaks und der Kartoffel narkotisch duftendem Gewächs bedeckt. Ein abscheulicher Geruch lag draußen auf der Gegend, freilich nur für den Fremden lästig; der Bürger der Stadt schrieb dem Tobak allerhand heilende Kraft zu. Die Ackerbürger hatten nicht viel zu tun. Wenn im Herbst ihr Feld bestellt war, setzten sie sich im Schlafrock und Pantoffeln ans Fenster und starrten auf die Straße hinaus. Da diese wenig anregte, standen sie von Zeit zu Zeit auf und nahmen ein Schnäpschen. Hatten sie erst ein halbes Dutzend hinter die Binde gegossen, dann bekamen sie eine rote Nase und wäßrig freundliche Augen. Wenn das aber manch Jährchen so fortgegangen war, kriegten sie das Zittern in den Händen, und zuletzt klappten sie den Deckel ihrer Kannen zu, legten sich mit dem Gesicht nach der Wand und verließen diese Welt des Atmens. Solche Worte des gern gelesenen Erzählers erscheinen mehr witzig als wahr, wenn auch zugegeben wird, daß sich Ackerbau und Landmann seit jener Zeit beträchtlich geändert haben. Der Tabak ist heute in der Feldflur im Verschwinden, er hat sich aber an anderen Stellen der Uckermark gehalten. In der Stadt ist das einst blühende Tabakgewerbe zurückgegangen. Die Einfuhr ist nur den größten Geschäften möglich. Eine Niederlage von Gustav Kaphun in Berlin, die Fabriken von Mahnke, von Hoffmann und Castedello sind in Raucherkreisen wohl bekannt. Tabakspeicher Zeugen von dem Handel einer Stadt, die der Mitbegründer von Krüger und Oberbeck, der verstorbene Kommerzienrat Emil Krüger, als seine Heimat liebte und förderte. So hat der Tabak zweifellos eine größere Rolle in der Ackerwirtschaft gespielt als die Seide, zu deren Anbau König Friedrich der Große anregte, um das Land zu heben. Die Akten der Superintendentur bewahren noch die Erlasse, die es den Geistlichen zur Pflicht machten, das Pflanzen von Maulbeeren anzuregen, die auch wohl Versäumnisse scharf rügten. Aber alles dies kam doch nicht über den Versuch hinaus.

Wer über den Landbau Pasewalks schreiben will, der muß von Korn, Weide und Mast handeln, von Gewannenwirtschaft, von Bauämtern und Oekonomiedeputationen, von Gräben und Wegen und Zäunen. Dann wird er sehen, daß auch das geistige Leben vielseitiger war, als von Winterfeld ahnen läßt, daß neben der überlegten Arbeit auch frohe Feste standen. Als der Feldentscheid 1847 jedem Landwirt sein Eigentum zu freier Arbeit und eigner Antwort überließ, als der Kunstdünger dem Acker alles ersetzte, was er hervorbrachte, als der Mensch es lernte, überlegt die Erträgnisse zu steigern und im Handel zu verwerten, da ist auch der Landbau ein Gebiet geworden, auf dem der Geist sich wacker regen muß. Die einfachen Geräte werden durch Maschinen ersetzt zum Pflügen, Säen, Ernten. Dreschen. Lasttriebwagen verdrängen die Pferdegespanne, Drähte laufen kreuz und quer durch das Land spenden Kraft und Licht. Die Molkerei in Pasewalk verarbeitet die Milch, die Trocknerei (E. G. m. b. H.), von 70 pommerschen Landwirten 1914/15 errichtet, stellt Kartoffel-Flocken her, welche den Pferden statt des teuren Hafers gegeben werden. Der Ueberfluß an Kartoffeln wird so verarbeitet, damit er dem Verderben entgehe. Reichsbahn, Kleinbahn und Lastwagen bringen die Frucht von allen Seiten. Aus dem  Lagerkeller werden sie weggeschwemmt und gereinigt. Ein Becherwerk führt sie auf den Boden, von dort kommen sie in Kochkeßel. Als Pellkartoffeln wandern sie in das Trockenwalzwerk. Mehrere Walzen drücken sie gegen die auf 3-4 Atmosphären erhitzte Trockenwalze. Die Schale weicht, der Kern wird zu dünnen Geweben gepreßt, die dann zerschlagen und auf dem Trockenboden bis zur Abfahrt gelagert werden. Das Werk hat zwei Trockner mit je zwei Walzen. Eine Dampfmaschine von 90 PS treibt es, ein Steinkohlenkessel von 120 Geviertmetern Heizfläche und ein Braunkohlenkessel von 140 Geviertmetern Heizfläche liefern den Dampf. In 24 Stunden werden aus 1500 Zentnern Kartoffeln 400 Zentner Flocken hergestellt. Ihre Menge richtet sich nach dem Stärkegehalt der Frucht. Die Anlage ist die größte Pommerns.




Einen noch weiteren Bereich hat aber die Mühle von H. Stege. Einst eine Erbpachtmühle der Stadt mit weitzurückgreifender Geschichte, ist sie seit 100 Jahren durch Heirat in den Besitz der Familie Stege gekommen. Als Pasewalk an Preußen kam, besichtigte der Regierungsrat von Lettow die Stadt. Der Entscheid vom Jahre 1719 erwähnt die Kornmühle mit drei Gängen. Sie wurde für Rechnung der Gemeinde bewirtschaftet. Die Kunden zahlten für das Mahlen Metzkorn. Dies wurde in die Metzkiste getan und verkauft, der Erlös aber für städtische Aufgaben verwandt. Es wurde viel Geld eingenommen, die Bürger aber klagten, sie wüßten nicht, wo es bliebe. Die armen Bürger sollten Korn aus der Metzkiste für ein Billiges erhalten. Aber die Herren des Rats, die Achtmänner und andere Stadtbediente nahmen es selbst an sich unter dem Vorgehen, sie müßten davon besoldet werden. Hundert Jahre später, 1801, hatte diese Untermühle vor dem Mühlentore vier Mahlgänge und eine Schneidemühle, die Obernmühle aber vor dem Stettiner Tore einen Mahlgang. Letztere war 1667 erbaut, dann verwüstet und 1720 auf Kosten der Stadt von dem Mühlenmeister Heller wieder aufgebaut. Von den jetzigen Anlagen der Siegeschen Mühle sind die ältesten Teile 1811 erbaut. Zwei Jahre zuvor war sie abgebrannt; 1811 begann sie wieder zu mahlen. Sie besitzt die Wasserkraft der Uecker, hat aber deren Ungleichmäßigkeit seit 50 Jahren durch Dampfmaschinen auszugleichen versucht. Fünf Turbinen erzeugen nach dem Wasserstande 40 bis 200 PS und treiben eine Dampfmaschine von 160 PS. Diese Kraft treibt die Mühle, erzeugt Licht und pumpt das Wasser für den Betrieb. Keine Hand berührt das Mehl. Mit Becherwerken läuft das Getreide und, was aus ihm wird, von Walzenstuhl zu Walzenstuhl, von Stockwerk zu Stockwerk. Für Roggen laufen 6, für Weizen 12 Stühle. Ein Anschlußgleis der Reichsbahn und Lastwagen aller Art fahren ab und zu. Die Säcke werden zu ebener Erde entleert; das Getreide wird gereinigt, von Schalen befreit und in den Stühlen mehr und mehr zerkleinert, bis es sich in Mehl und Kleie gesondert hat. In jedem Walzenstuhle wird Mehl ausgezogen, zuerst das feinere, dann das gröbere. Grieß stellt die Mühle nur in kleinen Mengen her. Das Werk gebraucht die neuen Plansichter und die älteren Kreiselsichter. So wird das Mehl gesichtet, dann gemischt, abgefüllt, gewogen und nun nach ganz Deutschland verschickt. Die Kleie dient als Viehfutter. Die Mühle verarbeitet täglich etwa 1000 Ztr. Getreide. Bedarf und Absatz vermag Pommern allein nicht zu bewältigen. Die Mühle bezieht besonders amerikanisches Korn und setzt ihr Mehl vielfach nach dem Westen Deutschlands ab. Mit ihr ist eine Schrotmühle und eine Schneidemühle verbunden. Den Oelbetrieb hat sie gegen den Geschäftsdruck der Stettiner nicht halten können. Mit Drahtseilen holt sie auf ihre Gleise die Bahnwagen heran; sobald das Korn in die Mühle eingeschüttet ist, verläßt es die Rohre und Mahlgänge nicht mehr, bis es wieder im Mehlsacke verwogen ist. Füher gab es mehrere Mühlen in der Stadt. Sie sind eingegangen, zuletzt die obengenannte Obermühle am Stettiner Tore. Einige Windmühlen sind noch vorhanden, leisten aber wenig, weil sie mit den neueren Werken nicht mitkommen.

Dem Vertriebe der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dient der Anklamer Ein- und Verkaufsverein, der eine Zweigstelle (E. G. m. b. H.) in Pasewalk unterhält. Diese handelt mit Maschinen, lagert Getreide und Kartoffeln. Daneben bessert sie in eigenen Werkstätten alles Gerät aus, was dem Landbau dient. Maschinen und Werkzeuge fertigt und bessert auch W. Stade, dessen Werkstätte ein lebhaftes Bild abgibt von dem, was in der Landwirtschaft der Menschenkraft hilft, sie zu höheren und besseren Erträgen steigert und befähigt.

Vor dem Neuen hat Vieles Frühere dahinsinken müssen. Die Weizenstärkefabrik von Pohl und Prigge ist eingegangen, mancher Tabakspeicher in der Kalandstraße, Roßstraße, Stettiner Straße, Klosterstraße, Grabenstraße, Kl. Kirchenstraße,“ Bahnhofstraße und Speicherstraße ist verschwunden oder dient jetzt anderen Zwecken. Aber das alte Gepräge einer Ackerbürgerstadt hat sich Pasewalk doch erhalten. Das erhellt zunächst aus der großen Zahl von Scheunen, die in der Stadt und besonders vor den Toren noch heute liegen. Im Jahre 1792 gab es neben 516 Häusern 169 Scheunen, 1793 neben 521 Häusern 168 und 1794 neben 522 Häusern 169 Scheunen. Das Feuer hat von jeher stark unter den letzteren aufgeräumt. Da es wegen der Gefahr heute verboten ist, neue Scheunen in der Stadt selbst zu bauen, so verschwinden sie in ihr mehr und mehr, am Rande aber geben sie noch immer den Beweis von dem Fleiße, den die Bewohner auf den Landbau verwenden.

Die Ackerbürger hießen früher Bürger und Bauleute. Jeder Baumann war in einem der beiden Baugewerke, dem unterstädtischen oder dem oberstädtischen. Im Jahre 1784 unterschreibt D. Weinhold als Mitältester des oberstädtischen Baugewerks eine Urkunde. Amtliche Niederschriften der Stadt sprechen auch vom oberstädtischen Bauwerk und von Bauwerksleisten.

Die Baugewerke waren wie Gilden fest gefügt, Bußen wurden in eine Lade gezahlt. Am 14. Mai 1746 erneuerte der König Friedrich der Große die Bauwerks-Ordnung für die sogenannten Bau-Leuthe und Ackerbau treibenden Bürger zu Pasewalk. In vier Titeln handelt sie:

1. von Bestellung eines ordentlichen Bauwerks und was dessen Pflicht und Berrichtung seyn solle,
2. wie sich ein jeder Baumann zu verhalten habe und was dessen Schuldigkeit sey,
3. was im Felde zu beobachten,
4. wie es mit der Hüthung, Vieh und Hirten zu halten.

Danach waren die Bau-Werke hier von alten Zeiten her in das Ober- und Niederstädtische Bauwerk geteilt. Bei jedem sollte ein besonderes Bauamt bestellt werden, dem die Erkenntnisse (cognition) in allen Bauwerks-Sachen überlassen waren. Jährlich erwählte jedes Bauwerk zu Walpurgis drei Mitglieder zu Bau-Werks-Richtern. Dazu mußten sich alle Bauleute unaufgefordert am Mittwoch vor Walpurgis auf dem Rathause früh morgens um 8 Uhr einfinden und ihre Stimme (votum) abgeben nach dem Alter, wie sie das Bauwerk gewonnen hatten. Als beständiges Mitglied gehörte dem oberstädtischen Bauamt der zweite Bürgermeister an, der sonst das Polizeiwesen leitete; als Boten benutzte er den Polizeidiener beim Rathause. Das unterstädtische Bauamt leitete der Kämmerer; er lud durch den Kämmereidiener ein. Die Boten erhielten ein Entgelt aus der Bauwerkskasse. Jedes Bauamt führte ein Verzeichnis der Aecker und Wiesen mit Angabe über Lage, Größe und Besitzer. Kauf und Verkauf mußte bei ihm gemeldet werden. Die Bauwerks-Richter prüften jährlich nach der Sommersaat, ob jemand über die Fahre oder Grenzen geackert und die Gräben nicht geräumt hatte. Das Bauamt muß auch jährlich nach dem Catastro nach verrichteter Sommer-Saat eine Lustration vornehmen und überschlagen, ob auch jemand über die Fahre und Grenzen geackert, auch die Grabens gehörig im Stande sich finden und wie alles geschehen, ins Protokoll-Buch tragen lassen. Die Baurichter schlichteten den Grenzstreit und verhängten Strafen.

Jeder Besitzer oder Pächter von Land sollte das Bauwerk gewinnen, er zahlte an Anweisgeld 1 Taler für jede Hufe oder für 16 Scheffel Aussaat, 8 Groschen für jede Hufe Pachtland und einmal 8 Groschen zum Leichengewand. Ausgenommen wurde nur, wer ehrlich war und guten Rufes; er mußte zuvor beim Rathause Bürger geworden sein und dann mit Handschlag auf seinen Bürger-Eid im Bauamte geloben, der Bauwerks-Ordnung nachzukommen. Er sollte christlich mit seinem Haufe leben und am Sonntage nicht arbeiten, er mußte dem Bauamt folgen, ihm Rede und Antwort stehen, auch zur Wahl der Richter kommen. Die Mitglieder-Rolle und die Ordnung wurden jedesmal vor der Wahl vorgelesen. Verstöße gegen die letztere sollte der Baumann melden; Vieh, das zu Schaden gehe, in den Pfandstall liefern, auf Anfordern mitbesichtigen. Gesinde durfte er nicht abspenstig machen, ihm auch nicht mehr Lohn geben, als gebräuchlich war oder das Bauamt ausmachte. Wenn ein Baumann verstarb oder seine Frau und Kinder, so mußte das ganze Gewerk folgen bei 4 Talern Strafe. Die 16 Jüngsten mußten auch tragen oder einen andern ehrlichen Bürger für sich gestellen bey 8 Groschen Strafe. Das Bitten zur Leiche aber sollte durch Frauens für Geld geschehen auf Kosten dessen, der das Leichen-Begängnis hielt. Das Leichengewand wurde umsonst dazu hergegeben.

Im Frühjahr mußten die Gräben geräumt werden, damit das Winterwasser abziehen konnte und die Felder nicht aussauerten. Nach dem Gehäge zu sollte das Gewerk Acker und .Hütung zu entwässern trachten. Vor Walpurgis mußten alle Zäune und Ufer an den Aeckern im Winterfelde fertig sein. Dafür hatten die abgehenden Bauwerks-Richter zu sorgen. Im Sommerfelde mußten die Zäune sofort nach der Aussaat gemacht sein. Nach bisherigem Brauch sollten bei freier Kost und gutem Hausgetränk einem Mäher in der Roggenernte drei Groschen, einer Binderin zwei Groschen gegeben werden. Gesinde durch höheren Lohn einem anderen abzuspannen, war unter Strafe gestellt. Niemand durfte den Nachbarn zu nahe oder über die Fahre mähen, dabei haftete er auch für sein Gesinde und seine Lohnmäher. Beim Einfahren durften die Pferde nicht so angebunden werden, daß sie an Stiegen und Wandeln schaden konnten. Niemand durfte einzelne Garben weder auf Wagen noch auf Harken und Rechen mit nach Hause nehmen, ,,damit aller Verrath“ (Nachrede) vermieden werde, daß solche nicht von einem fremden Stück mit weggenommen seien. Notfalls konnte das Bau-Amt einen Zettel ausstellen, der dem Torschreiber vorgezeigt und von diesem wieder abgenommen wurde. in der Ernte sollte man des Nachts seine Wagen nicht im Felde lassen, weil das den Verdacht der Dieberei veranlaßte. Von dieser Vorschrift anderer Bauämter wurde indes abgesehen, wenn Garnison im Orte lag und es vorkommen konnte, daß die Tore nicht zeitig genug geöffnet wurden. So auch hier. Ledige Pferde und überjährige Füllen sollte niemand mit ins Feld nehmen. Wer einem andern Korn stahl, kam in Haft und wurde vom Magistrat gerichtet. Das Bauwerk duldete ihn nicht mehr in seiner Mitte, es folgte ihm nicht in Sterbensfällen, das Leichentuch wurde ihm versagt.

Arme durften Aehren lesen, aber nicht zwischen Mandeln und Stiegen. Darauf hatten die Feldwärter zu achten. In der Ernte wachten je zwei Bauleute in der Reihe ihres Eintritts mit. Der Feldwärter sagte es nach der Rolle an. Befreit waren nur die Bauwerks-Richter des Jahres. Jedes Bauamt sollte einen Feldwärter annehmen und vereidigen, der zu Michaelis antrat und abging, von Walpurgis bis Michaelis jede Nacht im Felde war. Er hatte freie Wohnung, behielt zwischen Michaelis und Walpurgis alles Pfandgeld, von Walpurgis bis Michaelis aber davon nur ein Drittel. Versah er sein Amt nicht fleißig, sollte er abgesetzt werden, verschuldeten Schaden ersetzen, auch am Leibe Vom Magistrat gestraft werden. Mit dem Pfandgelde sollte es nach der alten Pommerschen Bauernordnung und deren 17. Titel gehalten werden. Von Walpurgis bis Michaelis zahlte der Besitzer für ein gepfändetes Pferd, Ochsen oder Kuh 1 Groschen, für ein Kalb, Schwein oder Ziege 6 Pfennig für ein Schaf 2 Pfennig und für eine Gans 1 Pfennig, von Michaelis ab die Hälfte; außerdem ersetzte er den Schaden.

Weil die Viehzucht eine der vornehmsten Nahrungen in der Stadt Pasewalk war und jedes Haus seine guten Heu-Kavel hatte, so mußte das Bauamt Sorge tragen, daß jede Art Vieh immer ihre Weide bekam und eine Hut der andern solche nicht vertrat. Alles Vieh mußte von dem gemeinen Hirten getrieben werden. Ließ dieser etwas zu Schaden gehen, so bezahlte er das Pfandgeld. Die Pferde und was sonst nachts weidete mußten auch einen Hirten haben. Es wurden auch Nachtkoppeln oder Upställe ausgemacht. Niemand sollte durch eigene Leute hüten lassen, nur in der Ernte konnten die Pferde auf den Stücken (Ackerstücken) angeschlagen und von eigenen Leuten bewacht werden. Das Bauamt nahm die Hirten an, sollte sie aber nicht mehr vereidigen, sondern nur genau über ihr Amt belehren, bei Untreue mit Geldbußen oder; notfalls durch den Magistrat am Leibe strafen lassen. Sie trieben nach einander aus, bei Tagesgrauen der Kuhhirt, dann der Pferdehirt, dann der Ochsen- und Kälberhirt, dann der Schäfer. Sobald die Schafe aus der Stadt waren, folgte die Gänsehüterin und nach ihr der Schweinehirte, letzterer im Sommer längstens um 6 Uhr. Sie bekamen nach altem Herkommen für jedes Stück der Herde ein Jahrgeld, 3 Groschen für eine Kuh, 3 Groschen und 2 Pfund Brot für ein Zugpferd, 6 Groschen und 4 Pfund Brot für ein Füllen, 2 Groschen und 2 Pfund Brot für einen Ochsen, 4 Groschen für einen Stier, 1 Groschen im Vierteljahr für 1 Kalb, 1 Groschen für 1 Schaf, 6 Pfennig für 1 Lamm, 4 Pfennig für die Gans, 1 Brot für die Stiege, 2 Groschen für ein Schwein. Der Kuhhirt fing an, wenn das Gras hervorkam, und trieb dann täglich aus bis Gallen (16. Oktober); er blieb zuweilen auch nachts draußen.

Am ersten eines jeden Monats erfragten die Hirten bei dem ältesten Bauwerks-Richter, wohin sie mit ihren Huten im Felde hintreiben sollten. Die Bauleute durften nur nach der Größe ihres Landes Vieh halten, auf je 16 Scheffel Aussaat (eine Hufe) 2 Pferde, 2 Ochsen, 2 Kühe, 10 Schafe, 6 Schweine mit dem Zuwachs. Bürger, die kein Ackerland hatten, durften bis zu 2 Pferden, 2 Kühen, 4 Schweinen, 6 Schafen für sich halten. In geschlossenen Feldern durfte niemand huten, die Stoppel wurde vom Bauamte den Hirten zugeteilt. Besonders der Schäfer wurde gut beaufsichtigt, daß er das Vieh nicht verhütete und die Weide nicht vertreten ließ. Die alte Pommersche Schäferordnung war dabei zu beachten und notfalls zu ergänzen. Bei heißem Sommerwetter sollte der Schäfer nicht Gründe und Niederungen betreiben, er sollte die Schafe nicht zu zeitig auf die frische Saat bringen, im Winter die Saat nicht betreiben, die frischen Stoppeln schonen und nicht eher betreiben, bis alle Hirten darüber gegangen waren und das Bauamt es erlaubt hatte. Einen Scheffel Roggen zahlte der Schäfer Strafe, wenn er anders handelte, weil sonst die Weide für das übrige Vieh nicht erhalten blieb, es auch den Schafen schädlich war. Der Schäfer und sein Knecht und Junge sollten nicht mehr als 100 Stück Schafe, groß und klein, auf die gemeine Hut treiben, die Zahl sollte eher kleiner als größer sein, sonst mußte er für das hundertste Schaf 10 Reichstaler in die Baugewerkskasse zahlen.

Alles Vieh, was ledig im Felde lief, wurde gepfändet. Krankes Vieh durfte nicht mitausgetrieben, sondern mußte abgesondert und, wenn es nicht wieder gesund wurde, vom Abdecker tot gestochen werden. Der Uebertreter zahlte 10 Reichstaler Strafe und ersetzte den Schaden. Der Schäfer sollte reudige Schafe dem Eigentümer zustellen. Riß das Uebel ein und konnte der Schäfer nicht den Schaden bezahlen, so wurde er mit Gefängnis bestraft. Er haftete auch für die Nachlässigkeit seines Gesindes. Wenn fremdes Vieh von den Nachbardörfern übertrat, dann wurde von ihm soviel gepfändet, daß die Pfandkosten für alles gedeckt waren. Früher hatte die Stadt auch Hütung an Nachbarn vermietet. Das erschien nicht mehr möglich, da die Bürgerschaft ziemlich herangewachsen war. Magistrat und Bauamt achteten darauf, daß kein Nachbar sich Hütungsgerechtigkeit anmaßte. Niemand sollte Pfand-Kehrung tun, sonst mußte er das Pfandgeld doppelt zahlen oder sich am Leibe strafen lassen. Schließlich behielt sich der König das Recht vor, die Ordnung zu schärfen, zu mildern oder aufzuheben, wie es sein hoher Vorteil sowohl als das gemeine Beste der Stadt erforderte.

Nach dieser Urkunde wählten die Ackerbürger nun Jahr für Jahr ihre Richter, zahlten, wenn sie unentschuldigt fehlten, 8 Groschen, später als der Taler nicht mehr 24 gute, sondern 30 Silbergroschen hatte, 10 Silbergroschen Strafe.

Das Bauamt tagte zweimal im Monat; auf dem Rathause fand es keinen Platz. Die Einkünfte des Baugewerks betrugen früher 600 bis 700 Taler; sie waren aber 1831 auf kaum die Hälfte zurückgegangen. Die Aeltesten wurden aus der Kasse für ihre Mühe entschädigt; 1882 beschloß das Oberstädtische Bauamt, dies Verfahren beizubehalten. Der Magistrat genehmigte aber diesen Beschluß nicht, da die Mittel des Bauamts nicht einmal für die gewöhnlichen, unumgänglichen Ausgaben reichten und der Bedarf durch Umlage, wie bei den Grabenkosten, gedeckt werden müsse. Die Richter bezogen 4 Taler für das Jahr, der zweite aber 10 Taler, weil er ein Zimmer stellte. Er
führte die Kasse.

Es liegen die Niederschriften vor für die Wahlen von 1827 bis 1847. Das Stimrnverfahren nennt der Vertreter des Kämmerers 1832 Ballotage. Man sagte also ja oder nein, indem man eine weiße oder schwarze Kugel in die Urne legte. Die Strafbefehle für das Fehlen bei den Wahlen wurden erlassen, angefochten, niedergeschlagen oder vollzogen. Es gab diesen und jenen Baumaun, der sich von der Wahl ganz fern hielt, offenbar um nicht gewählt zu werden. Der Magistrat entschied in einem solchen Falle (14.3.1832): Gibt die Bauwerksordnung zwar Entschuldigungen bei diesem Wahlgeschäfte nach, so verträgt es sich doch keineswegs mit ihr, daß solche bei einem Baumann zur Regel werden.

Die Landwirte litten nach den Freiheitskriegen Not, besonders von 1820 bis 1880, die Preise fielen, der Scheffel Roggen galt 1,50 Mark. Die Kriegsschulden zwangen sie, sich auf das äußerste einzuschränken, aber auch Viehzucht und Ackerbau zu verbessern. Die Dreifelderwirtschaft gab man auf, um den Ertrag zu mehren; die Feldmark wurde neu eingeteilt, zwar unter großem Widerstande des Volkes, aber zum Wohle des Ganzen. Nach altem Brauch folgten auf gedüngtem Acker dem Weizen, Roggen oder Flachs im zweiten Jahre Gerste, Hafer, Hülsenfrüchte oder Kartoffeln. Während des dritten Jahres blieb das Feld als Brache liegen und diente zur Weide. Nun ersetzte man die Brachwirtschaft durch Fruchtwechsel; statt der Brache baute man Klee oder Hülsenfrüchte. Aus magerem Boden folgten Roggen, Hafer und Kartoffeln aufeinander. Bei diesem Uebergang vom alten zum neuen Brauch stritten die Bürger vielerorts um die Weide. Die Besitzer hatten von altersher das Recht, das Feld abzuhüten und verlangten nun den Ersatz des Schadens. Die Feldflur war einst für die Bedürfnisse der Dreifelderwirtschaft eingeteilt, der einzelne Baumann hatte seine Ackerstücke an den verschiedensten Stellen und sie durch Besitzwechsel allmählich noch mehr verstreut. Erst nach langem Hin- und Herreden gelang es, die Teilstücke zusammenzulegen und so dem einzelnen eine Schlagwirtschaft möglich zu machen. Die gemeinschaftliche Weide fiel weg, die Berechtigten wurden mit Feld- oder Wiesenflächen entschädigt. Die Besitztümer der Bauern wurden ähnlich geordnet, sie selbst 1886 freie Eigentümer. Der Streit um den Grundbesitz, die Unsicherheit der Grenzen von Allod und Allmende, von Eigentum und Gemeinbesitz, veranlaßte den Staat, die Feldflur neu aufzumessen. Man begann damit hier in der Stadt 1844 und beendete die Arbeit 1848.

Einträchtig hatten einst Handwerker und Ackerbürger ihr Vieh auf die hohe Feldmark oder Gemein-Weide getrieben. Das war ein Recht, das jedem Hausbesitzer von altersher zustand. Aus Unkund dessen untersagten die Ackerbürger vorzüglich in der Unterstadt 1790 herum den Handwerkern das Hüten auf der Gemein-Weide; sie pfändeten sogar das Vieh und gaben es nur gegen einen Pfandschilling zur Baugewerks-Lade zurück. Der Bürgermeister war Landwirt und wehrte dieser Willkür nicht. In ihren bürgerlichen Rechten mißachtet und bedrückt, trugen die Hausbesitzer, die nicht Acker bebauten, bei dem obersten Gerichtshofe in Stettin daraus an, daß die Gemein-Weide verteilt werde. Drei Erkenntnisse entschieden die Rechtsfrage zugunsten der Handwerker. Am 18. Oktober 1802 wurde der Zuweis-Entscheid vollzogen, im nächsten Mond erhielt jeder Hausbesitzer seine Gemeinheits-Kavel zugewiesen.

Ackerstand und Handwerk hatten, ihre Gerechtsame zu wahren, Männer abgeordnet, die unter zwei Königlichen Sendlingen die Weide einteilten. Nun gab es in der Stadt Erbenhäuser mit Anteil an den Hauswiesen, Erbenhäuser mit halbem Anteil und Buben ohne solchen Anteil an ihnen. Einzelne Klassen der Bürger, besonders die Erbenhaus-Besitzer ohne Acker bestritten nun den Büdnern und Vorstädtern ihr Recht an der Weide, beschnitten nach Willkür den Anteil auf die Hälfte oder ein Viertel und versagten ihn den Dreiviertel-Budenstellen ganz, ohne einen Grund dafür anzugeben. Die so verkürzten Bürger erhoben Einspruch bei der Königlichen Regierung. Diese bestätigte also den Zuweis-Entscheid nicht, da auch milde Stiftungen bei der Sache beteiligt waren.

Jeder Hausbesitzer, der mit der zugewiesenen Weide zufrieden war, nahm seine Gemeinheits-Kaveln; solche aber, welche die nicht zufriedenen Bürger beanstandeten, wurden den Vertretern des Handwerksstandes überwiesen. Diese sollten sie jährlich verpachten und die Pacht bei einer Kasse verrechnen, die man zu dem Zwecke schuf und die als Privat-Oekonomiekasse später in die heutige Oekonomiekasse überging. Im Stadtgehäge durfte von nun an jeder Hausbesitzer eine Kuh weiden.

Die Gemein-Weide war eingeteilt, allein der Rechtsstreit um sie ging weiter zum Nachteil der bürgerlichen Verhältnisse in beiden Ständen, in die er störend und zerstörend eingriff. Auf· eine Beschwerde der Ackerbürger hin, wiesen ihnen zwei Sendlinge der Königlichen Regierung eine Nachtkoppel für ihr Zugvieh zu, die von der im November 1802 festgelegten Gemeinweide genommen wurde. Die Ackerbürger in der Oberstadt bekamen aus dem Ueckermündeschen Bruch 300 Morgen, die in die Unterstadt auf dem Papendorfer Bruch 130 Mogen. Diese Nachtkoppel wurde durch einen Graben von den Gemeinheits-Kaveln abgegrenzt. Dadurch verlor ein großer Teil der Hausbesitzer seine ihm zum Hause zugeteilte Kavel, ohne auf Ersatz rechnen zu können. So war und wurde auch weiter der Zuweis-Entscheid vom 18. Oktober 1802 durch erstrittene Rechte durchlöchert. Die Rechtshändel kosteten Tausende von Talern. Erst nach rund sechzig Jahren machte das allgemeine Ausmaß der Feldmark 1844-1848 dem Streit ein Ende.

Der Feld-Entscheid (Separations-Receß) umfaßt 447 Ganzseiten; er ist am 5. Dezember 1857 abgeschlossen und von der Königlichen
General-Kommission für Pommern in Stargard unterfertigt. Die neuen Eigentumsverhältnisse wurden in das Grundbuch von Pasewalk eingetragen. Den Abschluß dieser letzten Arbeit bescheinigt als Ingrossator der Grundbuchrichter Wichmann am 5. November 1860.

Die alten Bauämter haben den Oekonomie-Deputationen das Feld geräumt. Ihr schöner deutscher Name ist fast vergessen. Auf dem Rathause lagern noch, aber nicht in gutem Zustande, ihre Flurkarten von 1751 und ein Messingstempel, der einen Säemann zeigt, wie er seinen Samen ausstreut auf ein Feld, das zwei Bäume im Hintergrunde abschließen. Darüber steht 1770, und die Urnschrift besagt: Das Baugewerck Siegel der Unterstadt zu Passewalck.

Der 80 Jahre alte Ackerbürger Neumann, Mühlenstraße 20, bewahrt noch den Willkomm des Oberstädtischen Bauwerks von 1730, der Ackerbürger Wilhelm Houdelet, Bahnhofstr. 15, das schwarze Bahrtuch, das die Ordnung von 1746 erwähnt. Die Flurnamen sind vielfach Vergessen.

Der Vorteil aber, den der Feldzuweis den Bürgern und der Allgemeinheit brachte, liegt in der besseren Nutzbarkeit des Bodens und in dem Gewinn von 87 Morgen Nutzland.

Den Besitzstand der alten Pasewalker Feldflur gibt auch der Zeichner der oben erwähnten Karten von 1751. Er nennt sie Spezial-Plan von der zu der Königlichen Preußischen Vorpommerschen Immediat Stadt Pasewalck gehörigen Oberfeldmarck (Unterfeldmarck), wie solche auf allergnädigster Königlicher Ordre mit der Rheinländischen Dezimal Ruthe vermessen, und die zum Hufen Schlage gehörige Stücken, sowohl des zum Königlichen Kloster-Hofe, als auch der hiesigen Kirchen, Hospital und Eigentümer-Aecker (in Feldern und Schlägen) eingetheilet werden Anno 1751 von G. Hallas regis Ingen. Jeder Plan enthält dann einen General Extract aus dem von hiesigen Stadt Oberfelde (Unterfeld-Marck) angefertigten Catastra, wie die, sowohl mit denen zum Königlichen Kloster-Hofe, als auch denen piis corporibus und Eigenthümern gehörigen (Pertinentz) Stücken, was solche an Hufen, Morgen und Ruthen Zahl, die Hufe zu 30 Morgen, den Morgen zu 180 Geviertruthen, die Geviertruthe zu 100 Geviertfuß, betrogen, überhaupt aufgeführet worden.

Von der Feldmark diente weit über die Hälfte dem Ackerbau. Mit seinem Ertrage braute man ein gutes Bier. Kirche, Hospital, Kaland, Elendshaus, Bürger liehen Braupfannen aus. Die Pasenelle war weithin berühmt. Umsomehr fällt auf, daß die Gewerbetabelle von 1843 keine Bierbrauereien aufführt. Die von 1861 gibt deren drei an, darunter eine bedeutende mit großen Kellern jüngst vor dem St.ettiner Tor, am Wege nach der Ziegelei errichtet. Das Bierbrauen mag also in Pasewalk 1833 etwas zurückgegangen sein. Es hatte sich auch wohl noch nicht in den Großbetrieb umgestellt.

An den alten Streit um das Land erinnert noch heutzutage der Spalt zwischen der Schützengilde und den Vogelschützen. Letztere hatten sich1796 in Unfrieden von der Gilde getrennt. Sie waren eine halbe Meile weit zu Pferde nach dem Stadtgehäge nordöstlich vom Stettiner Tore gezogen, um dort nach dem Vogel zu schießen, wie die Schützen nach der Scheibe. Die Gilde hatte bis zum Bau der Eisenbahn 1863 ihren Schießstand in der Vorstadt auf dem Schützenplatze, später auf der Ziegelei. Also schon unsere Vorfahren feierten zweimal Schützenfest mit den Korporierten und mit den Spornierten.

Wer heute die Ackerschützen, die sechste Schwadron, wie sie sich gern nennen, stolz zu Pferde zu ihrem Fest ausreiten sieht, wer die Ehrenbänder ihrer Führer mit den Sternen, Kreuzen und Scheiben aus zwei Jahrhunderten beschaut, der fühlt, daß die Landwirte, einflußreich und stolz wie früher, ihre Stelle in der Gemeinde wohl zu wahren verstehen.

Quelle:
https://www.dilibra.com/ahnenforschung/635/

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